Agio und Disagio: was versteht man darunter?

Unter Agio versteht man in der Börsenwelt eine Aufzahlung, ein Ausgabeaufschlag oder auch ein Aufgeld bei Wertpapieren, dessen Höhe häufig in Form von Prozenten angegeben wird. Es handelt sich dabei um den Betrag, der bei der Neuausgabe der Aktie deren Nennbetrag übersteigt. Der Ausgabepreis für die Wertpapiere setzt sich entsprechend aus dem Nennwert und dem Agio zusammen.

Als Agio versteht man außerdem den Betrag, um den der an der Börse notierte Kurs den inneren Wert von Wertpapieren übersteigt. Beim Fondskauf kann es ebenfalls zu einem Aufgeld kommen. In diesem Fall handelt es sich um die Aufzahlung, welche der Anleger beim Kauf zu zahlen hat.

Spricht man von einem Disagio, ist damit das sogenannte Abgeld gemeint. Es bezieht sich auf die Differenz des Nennwertes der Aktie und ihres Ausgabepreises. Liegt dieser unterhalb des Nennwertes, spricht man in diesem Fall von einem Disagio. Beide Begriffe finden sich ebenfalls im Kontext von Kreditvergaben. Dabei handelt es sich bei einem Agio um den Aufschlag, der auf den Darlehens-Nominalbetrag gezahlt werden muss. Das Agio wird bei Bankdarlehen jedoch eher selten benutzt. Disagio dagegen meint den Differenzbetrag zwischen der eigentlichen Darlehenssumme und der Summe, die dem Kreditnehmer ausgezahlt wird.

Bei einem Disagio von 5 % werden dem Kreditnehmer 95 % ausgezahlt, dieser muss jedoch 100 % zurückzahlen. In diesem Fall handelt es sich beim Disagio um vorweggenommene Zinsen bzw. Bearbeitungsgebühren. Das Disagio wurde im Kreditwesen ursprünglich dazu benutzt, die mit der Vergabe eines Kredites verbundenen Kosten zu decken. Heute allerdings ist es vor allem dazu da, die Effektivverzinsung von Darlehen gemäß der Marktlage zu steuern.

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