Rürup-Rente Fondssparen oder Rürup-Rentenversicherung?

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine staatliche geförderte Form der privaten Altersvorsorge die sich insbesondere an Selbständige und Top-Verdiener richtet. Da Selbständige in aller Regel keine Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge abschließen können, ist die Rürup-Rente für die meisten von ihnen die einzige sinnvolle Form der Rentenvorsorge, bei der Sie von einer staatlichen Förderung profitieren können. Für Topverdiener mit einer abhängigen Beschäftigung, ist die Basisrente besonders aufgrund der hohen jährlich zulässigen Sparsumme (30.000 Euro) interessant.

Vor dem Abschluss einer Basisrente sollten Sie sich – egal für welches Anlageprodukt Sie sich entscheiden – umfassend mit den Vorteilen und Nachteilen vertraut machen. So ist etwa im Todesfall des Sparers der gesamte Sparbetrag verloren, sofern keine zusätzliche Hinterbliebenen-Versicherung vereinbart wurde! Bei jedem Unternehmen sollte unbedingt auch auf die Höhe der Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten geachtet werden.

Mögliche Anlageformen der Basisrente

Seit Ende 2008 existiert eine Reihe von Rürup-Angeboten, welche das ersparte Vermögen bis zur Rente in Fonds anlegen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren ausschließlich Rentenversicherungen im Rahmen von Rürup-Renten am Markt erhältlich. Die steuerlichen Vorteile sind dabei vollkommen unabhängig von der gewählten Anlageform. Für Anleger die eine höhere Risikobereitschaft besitzen und alle die noch einen sehr langen Zeitraum bis zum Rentenbeginn haben, bietet eine Anlage in Fonds deutlich attraktivere Renditechancen.

Allerdings ist bei der Rürup-Rente keine gesetzliche Mindestverzinsung oder auch nur ein Kapitalerhalt vorgeschrieben, weshalb bei besonders schlechter Marktentwicklung im schlechtesten Fall nicht einmal das volle über die Jahre eingezahlte Kapital verrentet werden kann. Die meisten Anbieter bieten jedoch in der Praxis bei Ihren Verträgen zumindest eine Kapitalerhaltsgarantie zum Rentenbeginn hin.

Wie erfolgt bei einer Fondsanlage die Auszahlung in der Rentenphase?

Bei Renteneintritt werden Rürup-Fondsprodukte immer in eine Rentenversicherung umgewandelt, um den Kapitalerhalt und eine regelmäßige Rentenzahlung bis zum Ableben des Sparer bzw. Versicherungsnehmers zu gewährleisten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem direkten Abschluss einer Rürup-Rentenversicherung ist natürlich keine weitere Umwandlung notwendig.

Alternativen zur Rürup-Rente?

Wie eingangs beschrieben ist die Rürup-Rente für viele Selbständige die einzige staatliche unterstütze Form der privaten Altersvorsorge. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn der Ehepartner einen Riester-Rente Vertrag besitzt, dann liegt eine sogenannte „mittelbare Förderberechtigung“ vor. Auf diese Weise können auch Selbständige eine Riester-Förderung erhalten.

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