Staatsanleihen

Wenn Sie als Privatanleger ein ausgewogenes bzw. diversifiziertes Portfolio Ihr Eigen nennen möchten, sollte die Assetklasse „Anleihen“ auf jeden Fall entsprechend Ihrem Risikoprofil mehr oder weniger stark in Ihrem Depot repräsentiert sein. Zählen Sie sich selbst zu den eher konservativen Anlegern sollte ein durchaus signifikanter Teil Ihres Portfolios aus Anleihen europäischer Staaten bestehen.

In Euro faktorierte Staatsanleihen von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zählen zu den sichersten Wertanlagen überhaupt, da die Zahlung der Zinsen und die Rückführung des Anlagebetrages bei Fälligkeit der jeweiligen Anleihe durch den jeweiligen Staat (im Fall von Griechenland sogar durch die EU selbst) garantiert wird. Und da dieser das Monopol auf das Drucken von Geldmittel hat kann der Anleger sicher sein, sein Geld auch fristgerecht zu erhalten. Vom Prinzip her funktionieren Staatsanleihen genauso wie Unternehmensanleihen auch. Möchte oder muss bspw. Deutschland Geld am Kapitalmarkt aufnehmen, um alte Schulden zu bedienen und/oder um neue Investitionen zu finanzieren. Hierzu wendet sich der Staat Deutschland an die EZB, welche in Kooperation mit anderen Banken die Anleihe auflegt, um sie privaten wie institutionellen Anlegern als Investment anbieten zu können. Die Höhe des Zinses (Kupon) richtet sich dabei an verschiedene Parameter. Hierzu zählen bspw. der aktuelle Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB), die Bonitätseinstufung des Staates durch die drei Ratingagenturen Standard & Poors, Moody’s und Fitch sowie die Nachfrage von Seiten der Investoren. Derzeit spielen Deutschland alle Parameter in die Karten, so dass die neuen Anleihen mit einem vergleichsweise geringen Kupon von etwa 2 % ausgestattet werden.

Als Inhaber einer Staatsanleihe in Ihrem Depot avancieren Sie zum Gläubiger des jeweiligen Staates, der die Anleihe emittiert hat. Damit haben Sie das Recht auf Zahlung des Kupons zu den jeweils vereinbarten Zeitpunkten – bei deutschen Staatsanleihen meist einmal jährlich – auf Ihr Depot. Wie bei allen Einkünften aus Kapitalvermögen unterliegen auch die Zinseinkünfte aus deutschen Staatsanleihen der Abgeltungssteuer (25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, sofern der Freibetrag von 801 Euro für Singles bzw. 1602 Euro bei gemeinsam Veranlagten überschritten wird).

Anders als bei Unternehmensanleihen haben Sie als Inhaber von Staatsanleihen und damit als Gläubiger keinen Anspruch auf Zugriff auf das Staatsvermögen, falls der Staat zahlungsunfähig wird und die Bedienung der Schulden einstellt.

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