Zusatzrente Rürup-Rente

Wer eine Rürup-Rente abschliesst geniesst zwar einen hohen Steuervorteil, ist aber auch an viele Bedingungen gebunden.In die staatlich geförderte Rürup-Rente (vom Ökonomen Bert Rürup entwickelt) können dieses Jahr bis zu 20.000 Euro als Altersversorung aus dem Bruttoeinkommen eingezahlt werden.
Der Nachteil ist, dass man sich bis zum Rentenbeginn (frühstens ab 60) an diese Art der Altersvorsorge bindet. Die Rürup-Rente muss zusätzlich noch bei der Auszahlung versteuert werden.

Relativ betrachtet wird diese Art der Zusatzrente noch von wenigen Arbeitnehmern und Selbständigen in Anspruch genommen. Die statischen Bedingungen gelten als ein Grund für die Zurückhaltung. Die Rürup-Verträge sind nämlich weder veräußerbar, noch beleihbar und grundsätzlich auch nicht vererbbar.

Die Rürup-Rente ist als Zusatzrente in verschiedenen Formen verfügbar. Durch eine klassische Rentenversicherung (klassisches Ansparen), durch eine fondsbasierte Rentenversicherung oder durch einen Fondssparplan. Das angezahlte Kapital bildet bei allen drei Varianten zunächst eine Rentenversicherung.

Wie so oft bei Zusatzverträgen fallen auch hier Gebühren beim Abschluss des Vertrags für die Verwaltung und die Versicherung an. Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen beläuft sie sich bei den Versicherungen zwischen acht und 20 Prozent. Bei der klassischen Basisrente ist eine garantierte Mindestrente gewährleistet, bei fondsgebundenen Versicherunen oder bei dem Fondssparplänen ist die Höhe der Rürup-Rente dagegen von der Kapitalmarktentwicklung abhängig. Bei der Rürup-Rente gibt es daher keine gesetzliche Beitragsgarantie wie bei der Riester-Rente.